Energieausweis
Aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden auf einer Farbverlaufskala und hilft dabei, die Einsparpotenziale im Gebäudebereich zu erkennen und zu nutzen. Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeeinheit kaufen, mieten oder pachten möchte, kann einen Energieausweis verlangen und erhält damit eine wichtige Orientierungshilfe. Die Rahmenbedingungen für Energieausweise regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Verordnung unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Grundsätzlich besteht zwischen den Energieausweisen Wahlfreiheit. Mit einer Ausnahme: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 01.11.1977 erbaut und seither nicht umfassend modernisiert wurden, ist ein Bedarfausweis zu erstellen.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist damit vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. In Zusammenarbeit mit externen, unabhängigen Energieberatern bieten die Stadtwerke Elmshorn die Ausstellung eines Energieausweises nach der EnEV an.
Verbrauchsdatenrecherche
Falls Ihnen die Daten für den Verbrauchsausweis nicht zur Verfügung stehen, stellen wir für Sie gerne die Verbrauchsdaten zusammen. Dabei können Sie unter zwei Varianten wählen:
| 1) Rechnungskopien der letzten drei Abrechnungsjahre | 11,00 Euro pro Wohneinheit |
| 2) Ermittlung des Gesamtverbrauchs eines Gebäudes der letzten drei Abrechnungsjahre | 12,99 Euro pro Wohneinheit |
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Zuzüglich einer Bearbeitungspauschale |
2,56 Euro pro Anfrage |
Alle Preise Bruttopreise inklusive 19 Prozent MwSt.
Bitte beachten Sie: Für die Bereitstellung der Rechnungskopien ist aus Datenschutzgründen, die Einverständniserklärung der Mieter beizulegen (Einzelvollmacht).
Für die Bereitstellung der Gesamtverbrauchsdaten Ihres Objektes ist aus Datenschutzgründen bei weniger als fünf Wohneinheiten, die Einverständniserklärung der Mieter beizulegen (Sammelvollmacht).
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigen wir folgende Dokumente:
Haben Sie Fragen? Unser Energie-Engel Hermann Thomsen unterstützt Sie gern: (04121) 645-111.
Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Die Ermittlung der Effizienz erfolgt durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein. Berücksichtigt werden auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.
Durch dieses objektive Verfahren wird der eigentliche energetische Wert Ihrer Immobilie dargestellt. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen sind daher sehr viel konkreter und in Verbindung mit einer Energieberatung Grundlage einer sinnvollen und meist auch förderfähigen Gesamt- bzw. Einzelsanierung.
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