Energiesparberatung - förderfähig durch die BAFA

Die Energiesparberatung , durchgeführt von unabhängigen Sachverständigen, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form von Zuschüssen gefördert. Gegenstand der Förderung sind Objekte, deren Bauanträge vor dem 31.12.1994 gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Ebenso muss mindestens 50 Prozent der Gebäudefläche derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden. Den Förderantrag stellen antragsberechtigte Sachverständige vor Beginn der Beratung. Das BAFA prüft den Antrag und zahlt - bei einem positiven Entscheid - den Zuschuss nach der Beratung direkt an den Energieberater aus. Der Zuschuss beträgt 300,00 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,00 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten.

Die Integration von zusätzlichen Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie zum Beispiel Thermografische Untersuchungen oder Blower-Door-Tests (Luftdichtigkeitsprüfungen), werden jeweils mit bis zu 100,00 Euro zusätzlich gefördert. Beides gleichzeitig wird nicht bezuschusst.

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Die BAFA fördert zudem Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Mehr Informationen.