
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers ab 1. Januar 2019
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG geben wir bekannt, dass die Stadtwerke Elmshorn in ihrem Netzgebiet (Strom) Elmshorn, Klein Nordende, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe, Seeth-Ekholt, Bokholt-Hanredder, Groß Nordende, Heidgraben, Hemdingen, Horst (Holstein), Klein Offenseth-Sparrieshoop und Rellingen der Grundversorger sind.
Bedingungen Grundversorgung
Für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung gelten die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Elmshorn für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bzw. für die Gasversorgung von Tarifkunden.
Die Allgemeinen Bedingungen und Tarife können während der Geschäftszeiten in unserer Kundenberatung Westerstraße 50 - 54 eingesehen werden.