Immer auf dem neuesten Stand
Hier erfahren Sie schnell und kompakt, was es Aktuelles bei den Stadtwerken Elmshorn und in der Umgebung gibt.
Aktuelle Meldungen
15.03.2023
Zurzeit geben sich Leute als Stadtwerke Mitarbeiter aus und verschaffen sich u.a. unter dem Vorwand der Zählerablesung Zutritt zu den Häusern und Wohnungen. Abschließend lassen sie die Wohnungs-/Hausbesitzer einen Zettel unterschreiben, mit dem sie unwissend einen neuen Stromvertrag abschließen.
Bitte seien Sie daher vorsichtig, wen Sie in Ihr Zuhause reinlassen! Unsere Mitarbeiter sind an ihrer Stadtwerke Kleidung zu erkennen und tragen stets einen Dienstausweis bei sich. Sollten Sie unsicher sein, lassen Sie sich diesen auf jeden Fall zeigen. Des Weiteren können Sie sich auf unserer Webseite die Fotos unserer Berater anschauen.
Bitte geben Sie diese Information auch an ältere Familienangehörige und Freunde weiter.
Sollten Sie bereits einen neuen Vertrag unterschrieben haben, können Sie diesen mit unserem Widerrufsformular aufheben.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne zur Verfügung.
30.01.2023
Information zu den Energiepreisbremsen Strom, Gas und Wärme
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden Sie Ende Februar mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
18.11.2022
Durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden in diesem Jahr besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine kurzfristige finanzielle Unterstützung („Soforthilfe“) geplant und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche finanzielle Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Das Gesetz sieht vor, dass die Unterstützungsleistung den Kunden mit der nächsten Verbrauchsabrechnung gutzuschreiben ist. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch den Energieversorger und hängt von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden und der Entnahmestelle ab. Im Folgenden möchten wir Sie über die konkrete Umsetzung der Soforthilfe informieren:
11.10.2022
Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
Im Zuge des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche beschlossen, dass die geplante Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022 entfällt. Selbstverständlich geben wir diese Reduzierung an unsere Kunden weiter, sodass sich der Arbeitspreis für Erdgas um netto 2,419 Cent/kWh reduziert. Die veränderte Bilanzierungsumlage sowie die ebenfalls neu eingeführte Erdgasspeicherumlage bleiben unverändert bestehen.
Als weitere Entlastung wurde eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas von derzeit 19% auf 7% in die Wege geleitet und am 7. Oktober 2022 abschließend vom Bundesrat genehmigt. Selbstverständlich geben wir auch diese Entlastung an unsere Kunden weiter und berücksichtigen die Umsatzsteuersenkung in unseren Preisen.
Eine erneute automatische Anpassung Ihrer monatlichen Abschlagsbeträge ist nicht vorgesehen. Die Reduzierungen werden mit Inkrafttreten unmittelbar berücksichtigt und in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 abgerechnet. Guthaben aus den Abschlagszahlungen werden direkt erstattet.
Wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag dennoch anpassen möchten, können Sie dies natürlich vornehmen, am besten digital über unser Kundenportal https://service.stadtwerke-elmshorn.de/, per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-elmshorn.de, telefonisch unter 04121 / 645 - 333 oder persönlich im Kundenzentrum in der Westerstraße 50–54, 25336 Elmshorn.
Bei dem geplanten Preisdeckel für Strom und Erdgas liegen uns bisher leider noch keine Informationen vor, wie dieser konkret ausgestaltet werden soll. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat Anfang dieser Woche erste konkrete Vorschläge unterbreitet, die jetzt geprüft werden. Hierzu informieren wir Sie umgehend, sobald eine verbindliche Umsetzung beschlossen wird.
24.06.2022
Zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen
Am 23. Juni hat der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies ist die zweite von drei Stufen. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Die erste Frühwarnstufe wurde am 30.03.2022 ausgerufen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“
Auch für unser Versorgungsgebiet gilt: die Versorgungssicherheit ist gegenwärtig gewährleistet!
- FAQ zur Gasmangellage und Alarmstufe Gas PDF 0.1MB
14.06.2022
Ab 01.07.2022 profitieren unsere Stromkunden vom Wegfall der EEG-Umlage.
Zum 01.07.2022 hat die Bundesregierung die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent beschlossen – ein halbes Jahr früher, als im Koalitionsvertrag vereinbart. Selbstverständlich geben wir diese Reduzierung direkt an unsere Kunden weiter. Somit reduziert sich der Arbeitspreis Strom ab Juli um 4,43 Cent/KWh (netto 3,723 Cent/kWh).
Da es sich bei dieser Anpassung ausschließlich um eine „Durchlaufposition“ handelt, sind die Stadtwerke Elmshorn nicht dazu verpflichtet in einem Kunden-Schreiben auf die Preisanpassung hinzuweisen. Wir haben uns daher für die ressourcenschonende Variante entschieden und kommunizieren die gute Nachricht digital.
Wir werden die Abschlagsbeträge vorerst nicht ändern. Allerdings können unsere Kunden dies natürlich selbst tun, um direkt von der Entlastung zu profitieren. Behält man die Abschläge bei, wird es bei unverändertem Verbrauchsverhalten mit der Jahresschlußabrechnung zu einer Gutschrift kommen.
Den Abschlag zu ändern ist jedoch ganz einfach, zum Beispiel im Kundenportal, per E-Mail, telefonisch oder natürlich persönlich bei uns im Kundenzentrum.